Weiterbildungen
Berechtigungen - Die Flugschule Tannheim ist eine zertifizierte ATO (Approved Training Organisation). In Tannheim bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsinhalten sowie eine Reihe weiterer Angebote rund ums Fliegen an.
In Tannheim bieten wir Kurse zum Erwerb folgender Berechtigungen an:
KUNSTFLUGBERECHTIGUNG nach FCL.800
Die Rechte einer Kunstflugberechtigung sind auf die Luftfahrzeugkategorie beschränkt, in der die Flugausbildung absolviert wurde. Die Rechte werden auf eine andere Luftfahrzeugkategorie erweitert, wenn der Pilot Inhaber einer Lizenz für diese andere LFZ-Kategorie ist und mindestens 3 Schulungsflüge mit einem Fluglehrer absolviert hat, die den vollen Kunstflug-Lehrplan in dieser LFZ-Kategorie umfassen. Come fly with us!
Zeitdauer der Ausbildung: ca. 5 Tage
Voraussetzungen:
gültiger PPL (A) oder LAPL(A)
mind. 40 Stunden Flugzeit als VLF (PIC)
Ausbildung:
mind. 5 Flugstunden oder 20 Flüge Acro-Ausbildung
zzgl. Einweisung auf die Super Decathlon
(Spornrad, Verstellprop, Einspritzer)
Prüfungsprogramm:
- Loop
- Immelmann (Aufschwung)
- Rolle
- Turn
- Rolle
- Turn
- hochgezogene Rollenkehre (Abschwung)
- Loop
- Immelmann (Aufschwung)
- Lazy Eight
- Chandelle
- Rückenflug
- Trudeln
Prüfung: Praxis (ATO-interner Checkflug, ersetzt die nicht mehr erforderliche praktische Prüfung)
Änderungen vorbehalten.
VFR - Nachtflugqualifikation
Zeitdauer der Ausbildung: ca. 2-3 Tage
Praxis
mind. 5 Flugstunden, davon mind. 3 Flugstunden mit Lehrer mind. 1 Stunde Nachtüberlandflug mit Lehrer, 5 Nachtstarts und -Landungen solo
Kostenaufstellung
Die Landegebühren, Beleuchtung, Flugleiterkosten für die Nachtlandungen betragen zusätzlich ca. 200,00 €. Die Nachtflugausbildung kann im Sommer nicht durchgeführt werden, da es in unserer Umgebung keine Plätze gibt, die Platzrundenbetrieb nach 22:00 Uhr zulassen. Ideal wäre Frühjahr oder Herbst.
KLASSENBERECHTIGUNG SEP
Das Class Rating SEP (Single Engine Piston) berechtigt Sie zum Führen einmotoriger, kolbengetriebener Landflugzeuge.
Hierunter fallen nahezu alle herkömmlichen zwei- und viersitzigen Flugzeuge.
Das Class Rating kann für PPL oder LAPL erworben werden.
Zeitdauer der Ausbildung: ca. 2-3 Tage
Theorie:
Vertrautmachen mit dem Flughandbuch und den „Eigenheiten“ der Maschine, Weight and Balance Berechnung, Berechnung Startstrecke etc., Infos - zu beachten beim Umstieg auf einen „Viersitzer“.
Praxis
mindestens 3 Flugstunden (hier würden wir gerne mind. 5 Flugstunden ansetzen, diese brauchen wir i.d.R. um das Ausbildungsprogramm zu absolvieren) Einweisung in das Luftfahrzeug (Airwork, Stalls, Konfigurationsänderungen, Platzrunden)
Notverfahren
Flug mit „Max Takeoff Weight“
Mind. 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer
Mind. 10 Starts und Landungen solo
Praktische Prüfung: Befähigungsüberprüfung mit einem zugeteilten Prüfer
SCHLEPPBERECHTIGUNG
Zeitdauer 1 Tag
Voraussetzungen:
PPL-A oder LAPL(A), mind. 30 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer , mind. 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll (Schulung erfolgt auf DR400/180R)
Praxis
10 F-Schlepps unter Aufsicht eines Fluglehrers ohne Beanstandungen (innerhalb der letzten 6 Monate vor Stellung des Antrags auf Erteilung der Schleppberechtigung) für Bewerber ohne Segelflug-Lizenz zusätzlich 5 F-Schlepps im Segelflugzeug
Die Schleppberechtigung wird in den Luftfahrerschein eingetragen. Die Rechte aus einer im Luftfahrerschein eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 5 Schleppflüge innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen erneut 5 F-Schlepps in Begleitung eines Fluglehrers absolviert werden.