ZOLLANMELDUNG FLUGPLATZ TANNHEIM
Der Flugplatz Tannheim (EDMT) kann als Zollflugplatz angeflogen werden, z.B. für Flüge in/aus der Schweiz.
Guten Flug!
Ihr Team Tannheim
ZOLLANMELDUNG / CUSTOMS REQUEST
Wir möchten Sie bitten die Zollanmeldung mind. 2-3 Stunden im Voraus zu mailen, gerne auch schon am Vortag.
Sollten Sie keine Bestätigung per email erhalten, rufen Sie bitte 2 Std. vor der Ankunft bzw. vor dem Abflug kurz in Tannheim an, um sicherzugehen dass wir die Zollanmeldung erhalten haben.
Bitte beachten: für Flüge aus Nicht-Schengen-Staaten ist zusätzlich eine grenzpolizeiliche Abfertigung erforderlich – diese ist in Tannheim leider nicht möglich.
Hinweise zum Ausfüllen
- Word-Dokument, bitte zum Ausfüllen auf "Bearbeitung aktivieren" klicken.
- Bitte jeweils ein eigenes Formular senden für den Einflug und ggf. den Ausflug.
- Bitte NUR die gelben Felder ausfüllen, die übrigen Felder werden von uns ausgefüllt.
- Ihre Unterschrift ist nicht erforderlich (das Feld Unterschrift ist für den Flugleiter EDMT).
Bitte schicken Sie die ausgefüllten Formulare per E-Mail an: zoll@edmt.de
Zollvorschriften
Die Zollbefreiung gilt für den nichtgewerblichen Verkehr für Ein- und Ausflüge Nicht-EU-Staaten. Anmeldepflichtige Waren dürfen nicht eingeführt werden.
Einfuhr
Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden Sie unter www.zoll.de
Ausfuhr
Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung in Folge der Ausfuhr geltend gemacht wird.
Andere Waren dürfen nur über einen Zollflugplatz ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.