Zoll

Der Flugplatz Tannheim (EDMT) kann als Zollflugplatz angeflogen werden, z.B. für Flüge in/aus der Schweiz. Guten Flug! Ihr Team Tannheim
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ZOLLANMELDUNG / CUSTOMS REQUEST

Zollanmeldung EDMT

Customs Request EDMT

Neu ab 30.05.2026: Zollanmeldung per Online-Formular.

Wir möchten Sie bitten, die Zollanmeldung mind. 2-3 Stunden im Voraus zu senden, gerne auch schon am Vortag.

Sollten Sie keine Bestätigung per E-Mail erhalten, rufen Sie bitte 2 Std. vor der Ankunft bzw. vor dem Abflug kurz in Tannheim an, um sicherzugehen dass wir die Zollanmeldung erhalten haben.

Bitte beachten: für Flüge aus Nicht-Schengen-Staaten ist zusätzlich eine grenzpolizeiliche Abfertigung erforderlich – diese ist in Tannheim leider nicht möglich.

Hinweise zum Ausfüllen

  • Bitte jeweils ein eigenes Formular ausfüllen für den Einflug und ggf. den Ausflug.
  • Bitte unbedingt den ICAO-Code des Abflug- bzw. Zielorts angeben

Zollvorschriften

Die Zollbefreiung gilt für den nichtgewerblichen Verkehr für Ein- und Ausflüge Nicht-EU-Staaten. Anmeldepflichtige Waren dürfen nicht eingeführt werden.

Einfuhr

Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden Sie unter www.zoll.de

Ausfuhr

Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung in Folge der Ausfuhr geltend gemacht wird.

Andere Waren dürfen nur über einen Zollflugplatz ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.