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Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Vorschriften: www.zoll.de
Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung geltend gemacht wird. Andere Waren dürfen nur über einen Zollflugplatz ein- oder ausgeführt werden.