Schritt 1 – E-Mail-Verifizierung

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Bestätigungslink, nach dessen Klick das Formular freigeschaltet wird.

Hinweise zum Ausfüllen
  • Bitte unbedingt den ICAO-Code des Abflug- bzw. Zielorts angeben.
  • Bitte jeweils ein eigenes Formular senden für den Einflug und ggf. den Ausflug.
  • Die Zollbefreiung gilt für den nichtgewerblichen Verkehr für Ein- und Ausflüge aus/in Nicht-EU-Staaten.

Zollvorschriften

Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Vorschriften: www.zoll.de

Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung geltend gemacht wird. Andere Waren dürfen nur über einen Zollflugplatz ein- oder ausgeführt werden.

Kontakt:  Tel.: +49 (0) 83 95 – 12 44  |  info@edmt.de