Weiterbildungen

Übungsflug (Auffrischungsschulung),
Befähigungsüberprüfung zur Verlängerung
oder Erneuerung der Klassenberechtigung SEP

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Übungsflug / Befähigungsüberprüfung

Zur Verlängerung der Klassenberechtigungen SEP (single engine piston) ist alle zwei Jahre ein Übungsflug („Auffrischungsschulung“) mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde Dauer zu absolvieren.

Diese Flüge sollen dabei für Flugübungen genutzt werden, die alleine oft nicht durchführbar sind: das Erkennen und Ausleiten von überzogenen Flugzuständen, Notlandeübungen, das Simulieren von Systemausfällen, Landungen ohne Fahrtmesser, Landeklappen oder bei starkem Seitenwind.

Den Übungsflug können wir gerne mit einem Refreshertraining nach dem Winter verbinden.

Genauso können natürlich auch Durchflüge durch militärische oder zivile Kontrollzonen, Landungen an kontrollierten Plätzen, Kurzstart- und Kurzlandeverfahren und vieles mehr im Rahmen dieser Übungsflüge durchgeführt werden – teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, und gewinnen Sie durch solche Flüge an Sicherheit und Erfahrung!

Im Falle einer abgelaufenen Klassenberechtigung, oder auch zur Verlängerung der Klassenberechtigung wenn die erforderlichen 12 Flugstunden nicht geflogen wurden - ist eine Befähigungsüberprüfung (Checkflug) mit Prüfer erforderlich – hierfür stehen Ihnen bei uns zwei Sachverständige (Flight Examiner) zur Verfügung. Dabei ist das gleiche Prüfungsprogramm wie bei der Praktischen Prüfung zu absolvieren.

Nach einer längeren fliegerischen Pause bereiten wir Sie gerne im Rahmen eines Refreshertrainings auf die Befähigungsüberprüfung vor und machen Sie wieder „fit“! Sprechen Sie persönlich mit uns über Ihre Wünsche und Ihren Übungsbedarf!